rechtsträger


Der DPSG Sankt Marien Gunzenhausen e.V.

ist der Rechtsträger des

dpsg Stamm Sankt Marien Gunzenhausen.

 

Der Rechtsträger setzt sich seit der Stammesversammlung

vom 21.10.2022 und der konstituierenden Mitgliederversammlung vom 05.11.2022 wie folgt zusammen:

Vorstandschaft:

1. Vorsitzende: Michaela Wegerer

2. Vorsitzende: Julia Lepp

Geschäftsführender Vorsitzender: Matthias Altmann

Schriftführer: vakant

 

Mitglieder:

 

Geborene Mitglieder (Stammesvorstandschaft)

Michaela Wegerer

Julia Lepp 

Hannah Lepp

 

Gewählte Mitglieder (Stammesversammlung)

Matthias Altmann

Gerhard Ditz (Kassenprüfer)

Thomas Koch (Kassenprüfer)

Silke Barthel-Lepp

 

Svenja Schindler

Jana Strauß

Manuela Laubinger

Veronika Absmayr

Sven Jäger

Jana Miller

Hannes Schneider

Christoph Guk

Hans-Christian Fackler

Rainer Lepp

Benedict Barthel

 

Anschrift/Jugendbereich:

  DPSG Sankt Marien Gunzenhausen e.V.

Nürnberger Straße 36

91710 Gunzenhausen

  

Zuständiges Amtsgericht:

Ansbach

 

Vereinsregisternummer:

VR 30611

Aktuelle Satzung des Rechtsträgers:

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e.V.-Satzung - 02.12.2011.pdf
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Was Du schon immer über ... wissen wolltest

Wann wurde der Verein gegründet?

  Im Jahre 1997.
Wozu braucht man einen Rechtsträger?   Der Rechtstärger verwaltet das Geld und den Besitz des Stammes und haftet mit dem Vereinsvermögen für eventuelle Schäden und Forderungen. Das Risiko für die Stammesvorstände wird dadurch begrenzt und die Leiterrunde von finanziellen Themen befreit.
Wer ist Mitglied im Verein?  

Jeder der in der Stammesversammlung hierfür vorgeschlagen und gewählt wird ist auf zwei Jahre Mitglied im Verein. Die Mitgliederzahl ist auf 16 gewählte Mitglieder beschränkt. Ohne Wahl sind automatisch die drei Stammesvorstände geborene Mitglieder im Rechtsträger.

Kann ich auch Mitglied werden?   Ja, wenn Du von der Stammesversammlung gewählt wirst. Du solltest aber ein gewisses Interesse für die Belange des Stammes haben. Du musst aber kein Fachmann für Finanzen sein.
Hat der Stammesvorstand auch was zu sagen?   Ein StaVo ist immer der erste Vorsitzende im Rechtsträger und somit eine gewichtige Stimme. Und das ist auch gut so, denn er weiss ab und zu was gut für den Stamm ist.
Gibt es noch weitere Vorstände?   Ja, nämlich einen Stellvertreter, einen Geschäftsführenden Vorsitzenden (zuständig für die Kasse) und einen Schriftführer. Zusammen mit dem 1. Vorsitzenden bilden sie die Vorstandschaft des Rechtsträgers.
Wer kann mir Geld geben?   Die Mitgliederversammlung des Rechtsträgers beschliesst einen Haushalt am Ende jedes Jahres für das kommende Jahr. Im Rahmen des Haushaltes können die Vorstände über das bereitgestellte Geld verfügen.
Woher kommt das Geld?   Zum einen aus Spenden von Förderern, die die Arbeit des Stammes gut heissen. Zum anderen von der Pfarrgemeinde, der Stadt und Einnahmen bei Veranstaltungen sowie durch den Betrieb eines Zeltplatzs.
Kann ich eine Spendenquittung für das Finanzamt bekommen?
  Das ist kein Problem, denn der Rechtsträger ist als gemeinnützig anerkannt.