Zur Stammesleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
Mit beratender Stimme nehmen die weiteren Leiterinnen und Leiter sowie die vom Vorstand berufenen Fachreferenten und Fachreferentinnen nach Bedarf an den Arbeitstagungen der Stammesleitung teil.
Arbeitstagungen der Stammesleitung finden mindestens zweimal im Jahr statt. Der Stammesvorstand lädt hierzu ein und leitet die Tagung.
Ferner ist die Stammesleitung einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder es unter Angabe einer Tagesordnung verlangt.