Alle  Mitglieder  des  Stammes  haben  das  Recht,  an  der  Stammesversammlung  teilzunehmen.  Ziffer 128 der Satzung findet Anwendung.
 
Die Stammesversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie wird vom Stammesvorstand einberufen und geleitet. Die Stammesversammlung ist ferner einzuberufen, wenn der Vorstand oder die Stammesleitung es beschließt oder wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder es unter Angabe einer Tagesordnung beantragt.
 
Die Stammesversammlung hat folgende Aufgaben:

  • die Wahl der Mitglieder des Vorstandes; 
  • die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers oder die Wahl der Kassenprüferinnen und Kassenprüfer; 
  • die Entgegennahme des Arbeitsberichts der Stammesleitung;
  • die Entgegennahme der Jahresrechnung und des Berichtes der Kassenprüferinnen und Kassenprüfer, falls kein Rechtsträger vorhanden ist, oder
  • die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers; 
  • die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes;
  • die Beschlussfassung über Vorhaben und Aktionen des Stammes;
  • die Beschlussfassung über die Auflösung des Stammes. Dieser Beschluss bedarf der Zustimmung des Diözesanvorstandes im Bereich der Diözese Eichstätt (ansonsten Bezirksvorstand).
dpsg-Jahresaktionsinfos dpsg-Jahresaktionsinfos

Johannes berichtet aus Indien ... Näheres regelmäßig hier: 

Neuer Bericht vom 17.02.2012!!!

Zeltplatz am Altmühlsee gesucht! Dann schau doch mal hier rein! Zeltplatz am Altmühlsee gesucht! Dann schau doch mal hier rein!
Termine & Aktionen Termine & Aktionen
Online einkaufen und uns damit unterstützen. Unser Onlineshop. Online einkaufen und uns damit unterstützen. Unser Onlineshop.
Die dpsg-Community! Die dpsg-Community!
Newsletter

Info: Der Newsletter kann jederzeit abbestellt werden.